Dieser Wirkstoff ist in Deutschland nicht verkehrsfähig — wir führen ihn deshalb nicht. Was es stattdessen gibt, aus unserem Sortiment und von unserem Partner:
HHC Blüten unterliegen in Deutschland dem NpSG-Verbot. Hier findest du die aktuelle Rechtslage und laborgeprüfte legale Alternativen.
HHC (Hexahydrocannabinol) ist seit dem 27.06.2024 über die 5. NpSG-Änderungsverordnung (Strukturklasse 2.3 der Anlage 1) in Deutschland verboten. Die 6. Änderungsverordnung (in Kraft seit 02.12.2025) hat die Strukturdefinition zusätzlich erweitert. Herstellung, Handel und Inverkehrbringen sind damit unzulässig; Besitz und Konsum sind straffrei. Für dich heißt das: HHC Blüten sind in Deutschland nicht mehr legal erhältlich — auch nicht über Shops, die anderes behaupten. Wir bei Cannabuben führen keine HHC-Produkte und geben den rechtlichen Status jedes Cannabinoids transparent auf der jeweiligen Kategorieseite an.
Transparenz statt Grauzone: Wir verkaufen nur, was nachweislich legal ist.
Wer nach HHC Blüten sucht, findet bei uns laborgeprüfte, legale Alternativen: CBD Blüten mit einem Δ9-THC-Gehalt unter 0,3 % sind in Deutschland frei verkäuflich. Alle Produkte stammen aus kontrolliertem Indoor-Anbau bzw. zertifizierter Herstellung, jede Charge wird per Laboranalyse auf Cannabinoid-Gehalt und Reinheit geprüft — die Zertifikate sind über den QR-Code auf der Verpackung abrufbar.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
HHC steht NAMENTLICH in Anlage II zum BtMG ("Hexahydrocannabinol (HHC) 6a,7,8,9,10,10a-Hexahydro-6,6,9-trimethyl-3-pentyl-6H-dibenzo[b,d]pyran-1-ol"), mit zwei Ausnahmen: a) Cannabis zu medizinischen Zwecken nach dem Medizinal-Cannabisgesetz, b) eine nichtsynthetische Form zu nichtmedizinischen Zwecken. Weil § 1 Absatz 2 Nummer 1 NpSG das NpSG auf Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Absatz 1 BtMG für nicht anwendbar erklärt, gilt für HHC allein das BtMG: Der Umgang setzt eine Erlaubnis nach § 3 BtMG voraus, und der Besitz ohne Erlaubnis ist strafbar — anders als bei den rein NpSG-erfassten Derivaten. OFFENE FRAGE (siehe docs/legal/dossier/de.json, a-de-btm-hhc): Greift Ausnahme b) für handelsübliches HHC? Handelsübliches HHC entsteht durch Hydrierung aus CBD oder THC, ist also synthetisch gewonnen; nach dem Wortlaut spricht alles dagegen. Zur Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 ("6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol, unabhängig vom Hydrierungsgrad des aromatischen Rings A", erweitert durch die 6. ÄndV vom 02.12.2025 um die Position verbleibender Doppelbindungen): Sie würde HHC strukturell erfassen und greift für die Derivate — für HHC selbst tritt sie hinter das BtMG zurück.
Besitz: strafbar — erfasst nach Betäubungsmittelgesetz
Quelle: · Stand: 30.09.2026
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HHC Blüten unterliegen in Deutschland dem NpSG-Verbot. Hier findest du die aktuelle Rechtslage und laborgeprüfte legale Alternativen.

Mehr Wissen im Blog
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein semi-synthetisches Cannabinoid mit eigener Substanz-Familie — von Vapes über Blüten bis Hash. Hier liest du dich in Wirkung, Qualität und Rechtslage ein.
Alle HHC-Artikel im Blog →Einige Anbieter vertreiben HHC trotz Verbot weiter oder bewerben es irreführend als „legal". Wir gehen den anderen Weg: Unser Sortiment enthält ausschließlich Produkte, deren Verkehrsfähigkeit in Deutschland rechtlich gesichert ist. Die Rechtslage bei neuartigen Cannabinoiden ändert sich schnell — wir prüfen sie fortlaufend anhand der Verordnungslage (NpSG, BtMG, KCanG) und passen unser Sortiment und unsere Inhalte entsprechend an.
HHC wurde durch ANSM-Entscheidung vom 12.06.2023 in die Annexe IV des Arrêté du 22 février 1990 aufgenommen und als Betäubungsmittel eingestuft.
Quelle: FR – ANSM Décision 12/06/2023 (stupéfiants) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch DM Ministero Salute vom 13.07.2023 (G.U. n. 172 vom 25.07.2023) in die Tabella I des DPR 309/1990 aufgenommen.
Quelle: IT – DM Ministero Salute 13.07.2023, G.U. n. 172 · Stand: 14.04.2026
Die neue Lijst IA der Opiumwet (in Kraft 01.07.2025) erfasst HHC strukturell nicht. Eine nationale Umsetzung der UN-CND-Empfehlung vom März 2025 steht aus.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde in Österreich am 23.03.2023 durch Änderung der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) erfasst. Herstellung und Handel sind verboten; Besitz nicht strafbar.
Quelle: AT – Büro für Tabakkoordination (NPSV HHC) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch Rozporządzenie Ministra Zdrowia vom 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) der Gruppe I-P (psychotrope Substanzen) zugeordnet. In Kraft seit 05.05.2023.
Quelle: PL – Rozporządzenie MZ 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde am 31.03.2023 in Anhang 6 der BetmVV-EDI aufgenommen (Verzeichnis der kontrollierten Substanzen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung).
Quelle: CH – Swissmedic BetmVV-EDI Oktober 2023 Ergänzung · Stand: 14.04.2026
Die Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) verbietet HHC und weitere semi-synthetische Cannabinoide.
Quelle: ES – Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) · Stand: 14.04.2026
Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.