Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) · seit 27.06.2024
HHC ist seit 27.06.2024 über die Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 erfasst ("6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol, unabhängig vom Hydrierungsgrad des aromatischen Rings A"). Mit der 6. ÄndV (in Kraft 02.12.2025) wurde die Definition zusätzlich um "die Position der dabei gegebenenfalls darin verbleibenden Doppelbindungen" erweitert. Herstellung, Handel und Inverkehrbringen sind unzulässig; Besitz und Konsum sind straffrei.
Besitz: straffrei — der Paragraph richtet sich gegen Herstellung, Handel und Inverkehrbringen, nicht gegen Besitz und Konsum
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 5. ÄndV NpSG, BGBl 2024 I Nr. 210, 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292 · Stand: 14.04.2026
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HHC-infundierte Premium-Blüten mit reichem Terpenprofil. Jede Sorte laborgeprüft auf Reinheit und HHC-Gehalt — verpackt in Premium Mylar.



Indoor-Blüten infundiert mit Premium-HHC-Destillat
HHC Blüten sind hochwertige Hanfblüten, die mit Hexahydrocannabinol (HHC) angereichert werden. HHC ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das durch Hydrierung von THC oder CBD gewonnen wird. Es wurde bereits 1944 vom Chemiker Roger Adams entdeckt und kommt in geringen Mengen auch natürlich in der Hanfpflanze vor — vor allem in den Samen und im Pollen. Bei Cannabuben werden ausschließlich Indoor-Blüten mit Premium-HHC-Destillat infundiert, sodass du den vollen Geschmack der Sorte in Kombination mit dem HHC-Erlebnis genießen kannst.


Präzisions-Coating für homogene HHC-Verteilung
Bei Cannabuben setzen wir auf kompromisslose Qualität: Unsere HHC Blüten basieren auf sortenreinen Indoor-Blüten mit natürlichem Terpenprofil. Das HHC-Destillat wird gleichmäßig auf die Blüten aufgetragen — ohne Sprühnebel, sondern mit Präzisions-Coating für homogene Verteilung. Jede Charge wird von unabhängigen Laboren auf HHC-Gehalt, Reinheit und Schwermetalle getestet. Das Ergebnis: Blüten, die nicht nur potent sind, sondern auch geschmacklich überzeugen. Dazu kommt unser Signature Mylar Packaging, das Aroma und Frische bis zur letzten Blüte bewahrt.
Mehr Wissen im Blog
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein semi-synthetisches Cannabinoid mit eigener Substanz-Familie — von Vapes über Blüten bis Hash. Hier liest du dich in Wirkung, Qualität und Rechtslage ein.
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Klarer, entspannender Effekt — stabiler als Delta-9-THC
HHC interagiert mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System, insbesondere mit den CB1- und CB2-Rezeptoren. Nutzer berichten von einem entspannenden, leicht euphorisierenden Effekt, der oft als klarer und weniger intensiv als bei THC beschrieben wird. Die Wirkung setzt je nach Konsummethode nach 10–30 Minuten ein und kann 2–4 Stunden anhalten. Da HHC als hydrierte Form stabiler gegenüber Oxidation und UV-Licht ist, hat es eine längere Haltbarkeit als vergleichbare Cannabinoide.


COA auf jeder Produktseite — volle Transparenz
Hochwertige HHC Blüten erkennst du an mehreren Faktoren: Die Basis-Blüte sollte indoor angebaut sein mit dichter Trichom-Struktur und kräftigem Aroma. Das HHC-Coating muss gleichmäßig und nicht klebrig sein — eine saubere Infusion riecht nicht chemisch. Aktuelle Laboranalysen (Certificate of Analysis / COA) sollten den HHC-Gehalt, die Abwesenheit von Schwermetallen, Pestiziden und Restlösungsmitteln bestätigen. Bei Cannabuben erfüllen alle HHC Blüten diese Standards. Wir veröffentlichen die COAs direkt auf der Produktseite.


Indica für den Abend, Sativa für den Tag
Wie bei klassischen Blüten bestimmt das Terpenprofil den Charakter: Indica-dominante HHC Blüten mit Myrcen und Linalool eignen sich für den Abend und fördern Entspannung. Sativa-dominante Sorten mit Limonen und Pinen sind ideal für den Tag und unterstützen Kreativität und Fokus. Hybrid-Sorten bieten das Beste aus beiden Welten. Cannabuben bietet eine kuratierte Auswahl an Sorten — von fruchtig-süßen Profilen bis hin zu erdigen, würzigen Klassikern.


HHC: hydriertes THC — milder, stabiler, länger haltbar
HHC unterscheidet sich in Struktur und Wirkung von CBD und THC: CBD ist nicht psychoaktiv, THC stark psychoaktiv, und HHC liegt dazwischen — es bindet an CB1-Rezeptoren, aber mit geringerer Affinität als THC. In der Praxis bedeutet das ein milderes, klareres Erlebnis. Chemisch gesehen ist HHC hydriertes THC: Die Doppelbindung im THC-Molekül wird durch Wasserstoffatome ersetzt, was das Molekül stabiler macht. Das erklärt die längere Haltbarkeit und die Resistenz gegenüber Hitze und UV-Strahlung.


HHC seit Juni 2024 unter NpSG — nicht unter BtMG
HHC ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das durch Isomerisierung aus CBD gewonnen wird. Im Juni 2024 wurde HHC in Deutschland unter das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingestuft — es fällt damit nicht unter das strengere Betäubungsmittelgesetz (BtMG), unterliegt aber Herstellungs- und Handelseinschränkungen. Innerhalb der EU variiert die Regulierung erheblich: Österreich, die Schweiz und Frankreich verfolgen jeweils eigene Ansätze. Cannabuben passt sein Blüten-Sortiment fortlaufend an die geltenden Regularien in Deutschland und den Lieferländern an.
HHC wurde durch ANSM-Entscheidung vom 12.06.2023 in die Annexe IV des Arrêté du 22 février 1990 aufgenommen und als Betäubungsmittel eingestuft.
Quelle: FR – ANSM Décision 12/06/2023 (stupéfiants) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch DM Ministero Salute vom 13.07.2023 (G.U. n. 172 vom 25.07.2023) in die Tabella I des DPR 309/1990 aufgenommen.
Quelle: IT – DM Ministero Salute 13.07.2023, G.U. n. 172 · Stand: 14.04.2026
Die neue Lijst IA der Opiumwet (in Kraft 01.07.2025) erfasst HHC strukturell nicht. Eine nationale Umsetzung der UN-CND-Empfehlung vom März 2025 steht aus.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde in Österreich am 23.03.2023 durch Änderung der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) erfasst. Herstellung und Handel sind verboten; Besitz nicht strafbar.
Quelle: AT – Büro für Tabakkoordination (NPSV HHC) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch Rozporządzenie Ministra Zdrowia vom 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) der Gruppe I-P (psychotrope Substanzen) zugeordnet. In Kraft seit 05.05.2023.
Quelle: PL – Rozporządzenie MZ 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde am 31.03.2023 in Anhang 6 der BetmVV-EDI aufgenommen (Verzeichnis der kontrollierten Substanzen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung).
Quelle: CH – Swissmedic BetmVV-EDI Oktober 2023 Ergänzung · Stand: 14.04.2026
Die Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) verbietet HHC und weitere semi-synthetische Cannabinoide.
Quelle: ES – Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) · Stand: 14.04.2026
Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.