Erklärung zur Barrierefreiheit
Cannabuben (VITALORA s.r.o.) ist bemüht, den Onlineshop cannabuben.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter der Domain cannabuben.de veröffentlichte Website einschließlich des Bestellprozesses.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte teilweise vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Einschränkungen zu beheben.
Bereits umgesetzte Maßnahmen sind unter anderem:
- Sprung-zum-Inhalt-Link für die Tastaturnavigation
- Semantische Struktur (Überschriften, Navigations- und Inhaltsbereiche)
- Sichtbare Fokus-Markierungen bei Tastaturbedienung
- Beschriftungen (aria-label) für symbolbasierte Bedienelemente
- Alternativtexte für Produkt- und Inhaltsbilder
- Skalierbare Schrift und responsives Layout
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es bei einzelnen Inhalten und Funktionen noch zu Einschränkungen kommen. Uns bekannte Punkte:
- Einzelne dekorative Animationen und Bewegtbild-Elemente bieten noch keine durchgängige Möglichkeit zur Reduktion von Bewegung.
- Bei vereinzelten Bedienelementen und Formularfeldern können Beschriftungen oder Kontrastwerte noch nicht vollständig den WCAG-AA-Kriterien entsprechen.
- Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Bewertungs- oder Zahlungs-Widgets) liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich.
Diese Punkte werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung schrittweise verbessert.
Barrieren melden & Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von cannabuben.de aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns dies bitte mit – wir helfen weiter und nehmen Ihre Rückmeldung ernst.
VITALORA s.r.o. (Cannabuben)
Kamenická 801/15
170 00 Praha 7, Tschechien
E-Mail: info@cannabuben.de
Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu prüfen und zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wenden. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wahr.
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2026 erstellt und zuletzt überprüft.