Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) · seit 27.06.2024
HHC ist seit 27.06.2024 über die Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 erfasst ("6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol, unabhängig vom Hydrierungsgrad des aromatischen Rings A"). Mit der 6. ÄndV (in Kraft 02.12.2025) wurde die Definition zusätzlich um "die Position der dabei gegebenenfalls darin verbleibenden Doppelbindungen" erweitert. Herstellung, Handel und Inverkehrbringen sind unzulässig; Besitz und Konsum sind straffrei.
Besitz: straffrei — der Paragraph richtet sich gegen Herstellung, Handel und Inverkehrbringen, nicht gegen Besitz und Konsum
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 5. ÄndV NpSG, BGBl 2024 I Nr. 210, 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292 · Stand: 14.04.2026
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HHC Disposable Vapes und Pens mit echten Cannabis-Terpenen. Laborgeprüft, kompakt, sofort ready — maximaler Geschmack on the go.



Keramik-Coil für sauberen, geschmacksintensiven Dampf
HHC Vapes sind elektronische Verdampfungsgeräte, die HHC-Destillat in Kombination mit natürlichen Terpenen enthalten. Sie arbeiten mit einer Keramik-Coil-Technologie, die das Liquid bei optimaler Temperatur verdampft — ohne Verbrennung. Das Ergebnis ist ein sauberer, geschmacksintensiver Dampf mit vollem Terpen-Aroma. Bei Cannabuben bieten wir sowohl Disposable Vapes (Einweg) als auch wiederverwendbare Vape Pens an, die mit unseren HHC Kartuschen kompatibel sind.


Keine Cutting Agents — nur HHC-Destillat und echte Terpene
Unsere HHC Vapes setzen auf Premium-Zutaten: Hochreines HHC-Destillat (>95%) kombiniert mit sortenreinen Cannabis-Terpenen — keine synthetischen Aromen oder Cutting Agents wie PG/VG, Vitamin E Acetat oder MCT-Öl. Die Hardware stammt von zertifizierten Herstellern mit Keramik-Coils und geregelter Spannungsversorgung für konsistente Dampfproduktion. Jede Charge wird laborgeprüft und die COA ist auf der Produktseite verfügbar. Das Ergebnis: ein Vape-Erlebnis, das so schmeckt wie die Sorte riecht.
Mehr Wissen im Blog
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein semi-synthetisches Cannabinoid mit eigener Substanz-Familie — von Vapes über Blüten bis Hash. Hier liest du dich in Wirkung, Qualität und Rechtslage ein.
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Disposable für Komfort, Vape Pen für Nachhaltigkeit
Disposable Vapes (Einweg) sind die bequemste Option: auspacken, ziehen, genießen. Sie sind vorgefüllt, vorgeladen und bereit für den Einsatz — ideal für unterwegs oder zum Testen neuer Sorten. Wiederverwendbare Vape Pens sind nachhaltiger: Du kaufst den Akku einmal und wechselst nur die Kartuschen. Das spart langfristig Geld und reduziert Elektroschrott. Unsere Vape Pens bieten zudem variable Spannungsstufen für individuelles Dampf-Tuning.


Echte Cannabis-Terpene für authentisches Sortenerlebnis
Cannabuben HHC Vapes sind in einer breiten Palette sortenspezifischer Terpene erhältlich: Fruchtige Profile wie Mango Kush oder Strawberry Cough für süßen, tropischen Geschmack. Klassiker wie OG Kush oder Gorilla Glue mit erdig-pinenartigen Noten. Zitrus-Sorten wie Lemon Haze oder Super Lemon mit belebender Frische. Jedes Profil wird aus echten Cannabis-Terpenen rekombiniert und auf das HHC-Destillat abgestimmt — für ein authentisches Sortenerleben.


Nur HHC-Destillat und Terpene — kein PG, VG oder Vitamin E
Die Sicherheit unserer HHC Vapes hat höchste Priorität. Alle Liquids werden auf Schwermetalle, Pestizide, Restlösungsmittel und mikrobielle Verunreinigungen getestet. Die Hardware erfüllt CE-Standards und verfügt über Kurzschlussschutz, Überhitzungsschutz und automatische Abschaltung nach 10 Sekunden Dauerzug. Wir verzichten komplett auf Vitamin E Acetat, PG, VG und andere Verdünnungsmittel. Was im Vape ist: HHC-Destillat und Terpene — sonst nichts.


1–2 kurze Züge, 10–15 Minuten warten — dann nachdosieren
Für HHC Vape Einsteiger empfehlen wir: Starte mit 1–2 kurzen Zügen (3–4 Sekunden) und warte 10–15 Minuten, bevor du nachdosierst. Lagere den Vape aufrecht und bei Raumtemperatur. Vermeide direkte Sonneneinstrahlung und extreme Temperaturen. Bei Disposables: Nicht versuchen, sie nachzufüllen oder aufzuladen (sofern nicht als „rechargeable" gekennzeichnet). Bei Vape Pens: Starte mit der niedrigsten Spannungsstufe für maximalen Geschmack.


TPD2, Jugendschutz, CE-Kennzeichnung — dreifach reguliert
HHC Vapes unterliegen neben der Cannabinoid-Regulierung auch der TPD2-Richtlinie (Tabakproduktrichtlinie), die E-Zigaretten-spezifische Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung stellt. Da unsere Vapes nikotinfrei sind, gelten teilweise abweichende Bestimmungen, die je nach Bundesland variieren können. Der Verkauf ist ausschließlich an Personen ab 18 Jahren gestattet — der Jugendschutz bei E-Zigaretten-Produkten wird streng kontrolliert. Alle Cannabuben Vapes erfüllen die CE-Kennzeichnung und Batterie-Sicherheitsstandards gemäß EU-Normen.
HHC wurde durch ANSM-Entscheidung vom 12.06.2023 in die Annexe IV des Arrêté du 22 février 1990 aufgenommen und als Betäubungsmittel eingestuft.
Quelle: FR – ANSM Décision 12/06/2023 (stupéfiants) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch DM Ministero Salute vom 13.07.2023 (G.U. n. 172 vom 25.07.2023) in die Tabella I des DPR 309/1990 aufgenommen.
Quelle: IT – DM Ministero Salute 13.07.2023, G.U. n. 172 · Stand: 14.04.2026
Die neue Lijst IA der Opiumwet (in Kraft 01.07.2025) erfasst HHC strukturell nicht. Eine nationale Umsetzung der UN-CND-Empfehlung vom März 2025 steht aus.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde in Österreich am 23.03.2023 durch Änderung der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) erfasst. Herstellung und Handel sind verboten; Besitz nicht strafbar.
Quelle: AT – Büro für Tabakkoordination (NPSV HHC) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde durch Rozporządzenie Ministra Zdrowia vom 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) der Gruppe I-P (psychotrope Substanzen) zugeordnet. In Kraft seit 05.05.2023.
Quelle: PL – Rozporządzenie MZ 20.04.2023 (Dz.U. 2023 poz. 744) · Stand: 14.04.2026
HHC wurde am 31.03.2023 in Anhang 6 der BetmVV-EDI aufgenommen (Verzeichnis der kontrollierten Substanzen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung).
Quelle: CH – Swissmedic BetmVV-EDI Oktober 2023 Ergänzung · Stand: 14.04.2026
Die Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) verbietet HHC und weitere semi-synthetische Cannabinoide.
Quelle: ES – Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) · Stand: 14.04.2026
Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.