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Ist THC-O legal? Rechtslage 2026

Acetylierter Δ9-THC-Ester. Semi-synthetisches Cannabinoid mit verlängerter Wirkdauer gegenüber dem nicht-acetylierten Stoff.

THC-O ist in Deutschland verboten (BtMG). Besitz und Konsum sind gesondert geregelt.

Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.

Deutschland: Nicht verkehrsfähig

Rechtsgrundlage: BtMG (Betäubungsmittelgesetz), Anlage I

THC-O-Acetat wird als Ester von Δ9-THC über BtMG Anlage I ("Tetrahydrocannabinole" und ihre Ester) erfasst. Zusätzlich erfüllt die Struktur die NpSG-Klasse 2.3 (Alkylcarbonyloxy- als Rest R an Ring A des 6H-Dibenzo(b,d)pyran-Kerns).

Besitz: strafbar — erfasst nach Betäubungsmittelgesetz

Quelle: BtMG Anlage I (Tetrahydrocannabinole), NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol) · Stand: 14.04.2026

Status in weiteren europäischen Ländern anzeigen (7)
  • Frankreich: Rechtslage unklar

    Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.

    Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026

  • Italien: Rechtslage unklar

    Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.

    Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026

  • Niederlande: Rechtslage unklar

    Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.

    Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026

  • Österreich: Nicht verkehrsfähig

    Der Hanfanalytik-Legal-Check (Okt. 2023) ordnet Acetate (THC-O, HHC-O, HHCP-O) als Präkursoren dem NPSG/SMG zu.

    Quelle: AT – Hanfanalytik Legal Check (SMG/NPSV Klassifikation, Oktober 2023) · Stand: 14.04.2026

  • Polen: Rechtslage unklar

    Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.

    Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026

  • Schweiz: Rechtslage unklar

    Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.

    Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026

  • Spanien: Nicht verkehrsfähig(seit 23.04.2025)

    THC-O ist in der Orden SND/380/2025 explizit als verbotenes semi-synthetisches Cannabinoid aufgeführt.

    Quelle: ES – Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) · Stand: 14.04.2026

Alle Länder & Cannabinoide im Legalitäts-Check prüfen →

Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.

THC-O in 8 Ländern

LandStatusSeitRechtsgrundlage
DeutschlandNicht verkehrsfähigBtMG
ÖsterreichNicht verkehrsfähignational
SchweizRechtslage unklar
NiederlandeRechtslage unklar
FrankreichRechtslage unklar
SpanienNicht verkehrsfähig23.04.2025national
ItalienRechtslage unklar
PolenRechtslage unklar

Primärquellen (Deutschland)

Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.

Das ist stattdessen legal

THC-O ist nicht mehr verkehrsfähig — laborgeprüfte CBD-Produkte mit Δ9-THC unter 0,2 % sind es. Wir zeigen bei jedem Cannabinoid transparent den Rechtsstatus.