Marketing-Bezeichnung, keine wissenschaftlich definierte Einzelsubstanz. Vendor-Beschreibungen deuten auf hydroxylierte HHC-Derivate (9-OH-HHC oder 11-OH-HHC) oder HHC-Distillat-Mischungen. Ohne COA ist die tatsächliche Zusammensetzung nicht verlässlich bestimmbar.
HHZ: Status in Deutschland — Rechtslage unklar. HHZ ist keine gesetzlich definierte Substanz.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz)
HHZ ist keine gesetzlich definierte Substanz. Sofern als "HHZ" vermarktete Produkte hydroxylierte Hexahydrocannabinoide (wie 9-OH-HHC oder 11-OH-HHC) enthalten, fallen sie unter die Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 (6. ÄndV, in Kraft 02.12.2025) und sind damit im Handel unzulässig. Ohne COA kann der genaue rechtliche Status nicht verlässlich bestimmt werden — Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292 · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Österreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – RIS Bundesrecht · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Spanien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Boletín Oficial del Estado · Stand: 14.04.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Rechtslage unklar | — | NpSG |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.
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