Designer-Cannabinoid mit explosivem Wachstum am deutschen Markt: ~10/mo Suchvolumen im April 2025, ~1,300/mo im März 2026. Vendoren beschreiben DNT-9 als "aus legalem Nutzhanf gewonnen und weiterentwickelt" — eine eindeutige chemische Identität ist in keiner öffentlichen Quelle dokumentiert. Wirkung: "klar, fokussiert, ohne geistige Vernebelung".
DNT-9: Status in Deutschland — Rechtslage unklar. DNT-9 ist eine Vendor-Sammelbezeichnung ohne öffentlich publizierte chemische Definition.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz)
DNT-9 ist eine Vendor-Sammelbezeichnung ohne öffentlich publizierte chemische Definition. Branchenquellen positionieren es als legalen HHC/10-OH-HHC-Nachfolger nach den NpSG-Verordnungen 2024 und 2025. Solange die zugrunde liegende Chemie nicht aus dem COA hervorgeht, kann der rechtliche Status nicht verlässlich bestimmt werden — falls DNT-9 ein 6H-Dibenzo(b,d)pyran-Derivat oder THC-Isomer enthält, würde es unter NpSG 2.3 oder BtMG Anlage I fallen. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln, bis Klarheit vorliegt.
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292, BtMG Anlage I (Tetrahydrocannabinole) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Österreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – RIS Bundesrecht · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Spanien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Boletín Oficial del Estado · Stand: 14.04.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Rechtslage unklar | — | NpSG |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.
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