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Ist CBN legal? Rechtslage 2026

Natürliches Nebencannabinoid, das durch Oxidation von THC entsteht. Wird mit beruhigender und schlaffördernder Wirkung assoziiert.

CBN: Status in Deutschland — Rechtslage unklar. CBN ist weder im BtMG noch im NpSG namentlich genannt.

Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.

Deutschland: Rechtslage unklar

CBN ist weder im BtMG noch im NpSG namentlich genannt. Der Wortlaut der NpSG-Stoffgruppe 2.3 ("6H-Benzo(c)chromen-1-ol … unabhängig vom Hydrierungsgrad des aromatischen Ringes A", Seitenkette frei) trifft die Struktur von CBN jedoch seit 27.06.2024; eine Ausnahme für natürliche Cannabinoide enthält der Text nicht, nur die Gruppenüberschrift spricht von "synthetischen Cannabinoiden". Eine Behördenaussage dazu liegt nicht vor. Für Lebensmittel gilt zusätzlich die Novel-Food-Verordnung (keine Zulassung).

Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 5. ÄndV NpSG, BGBl 2024 I Nr. 210, BVL FAQ Hanf/THC/CBD (Novel-Food-Auslegung), EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

Status in weiteren europäischen Ländern anzeigen (7)
  • Frankreich: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst; eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor. Von der französischen Benzo[c]chromen-Gruppe der Betäubungsmittelliste ist CBN ausdrücklich ausgenommen ("à l'exclusion du cannabinol ou CBN", ANSM 22.05.2024).

    Quelle: EU Novel Food Catalogue, FR – ANSM Décision 22/05/2024 (Benzo[c]chromen-Gruppe, H4-CBD; in Kraft 03.06.2024) · Stand: 28.10.2026

  • Italien: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst. Eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor.

    Quelle: EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

  • Niederlande: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst. Eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor.

    Quelle: EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

  • Österreich: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst. Eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor.

    Quelle: EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

  • Polen: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst. Eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor.

    Quelle: EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

  • Schweiz: Nicht verkehrsfähig(seit 09.10.2023)

    CBN als Reinstoff fällt unter die Gruppendefinition Nr. 303 "Cannabinoide" in Verzeichnis e der BetmVV-EDI (6H-Benzo(c)chromen-1-ol mit Alkylgruppen an den Positionen 3, 6 und 9); Swissmedic bestätigt das ausdrücklich ("Unter die Derivate der Nummer 303 fällt auch CBN"). Natürliche CBN-Gehalte in Hanf sind nicht betroffen. Ausgenommen ist nur die industrielle und wissenschaftliche Verwendung; der private Gebrauch ist nicht ausgenommen.

    Quelle: CH – BetmVV-EDI (SR 812.121.11), Verzeichnisse d und e, CH – AS 2023 569 (Nr. 303 „Cannabinoide“, in Kraft 09.10.2023), CH – Swissmedic: Präzisierung zu CBN (Nr. 303), 2026 · Stand: 28.10.2026

  • Spanien: Eingeschränkt

    CBN ist EU-weit über die Novel-Food-Verordnung (2015/2283) erfasst. Eine Zulassung als Lebensmittel liegt nicht vor.

    Quelle: EU Novel Food Catalogue · Stand: 28.10.2026

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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; zuletzt geprüft: 28.10.2026.

CBN in 8 Ländern

LandStatusSeitRechtsgrundlage
DeutschlandRechtslage unklar——
ÖsterreichEingeschränkt—NovelFood
SchweizNicht verkehrsfähig09.10.2023national
NiederlandeEingeschränkt—NovelFood
FrankreichEingeschränkt—NovelFood
SpanienEingeschränkt—NovelFood
ItalienEingeschränkt—NovelFood
PolenEingeschränkt—NovelFood

Primärquellen (Deutschland)

Zuletzt verifiziert: 28.10.2026 · Keine Rechtsberatung.

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