Als "Cannabigerol-9" vermarktete Substanz mit unklarer chemischer Definition. Sekundäre Fachquellen geben als IUPAC-Name die Struktur des regulären Cannabigerols (CBG) an; es ist strittig, ob CBG9 ein eigenständiges Molekül oder eine marketing-getriebene Handelsbezeichnung für einen (halb)synthetisch hergestellten CBG-Derivat-Mix ist.
CBG9: Status in Deutschland — Rechtslage unklar. CBG9 ist in keiner deutschen Primärquelle (NpSG, BtMG, BVL Novel-Food-Position) namentlich gelistet Stand 2026-04-14.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
CBG9 ist in keiner deutschen Primärquelle (NpSG, BtMG, BVL Novel-Food-Position) namentlich gelistet Stand 2026-04-14. Die chemische Identität ist in der Fachliteratur uneinheitlich; solange nicht klar ist, welche konkrete Molekülstruktur ein Produkt enthält, kann keine abschließende rechtliche Einordnung erfolgen. Bei Cannabigerol-Derivaten aus Cannabis sativa L. greift zusätzlich die EU-Novel-Food-Verordnung für Lebensmittelanwendungen.
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), BVL FAQ Hanf/THC/CBD (Novel-Food-Auslegung), EU Novel Food Catalogue · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Österreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – RIS Bundesrecht · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Spanien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Boletín Oficial del Estado · Stand: 14.04.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Rechtslage unklar | — | none |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.
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