Hydroxyliertes HHC-Derivat mit Hydroxy-Gruppe an Position 8 (Ring A). Positionelles Isomer von 10-OH-HHC — strukturell ähnlich, chemisch distinkt.
8-OH-HHC ist in Deutschland seit dem 02.12.2025 verboten (NpSG). Besitz und Konsum sind straffrei.
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) · seit 02.12.2025
8-OH-HHC fällt seit 02.12.2025 unter die erweiterte Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 (6. ÄndV, BGBl 2025 I Nr. 292). Die Rest-R-Systematik Nr. 2.3.2 erfasst "Hydroxy-" als Substituenten an Ring A — sowohl 8-OH als auch 10-OH-Varianten sind damit erfasst.
Besitz: straffrei — der Paragraph richtet sich gegen Herstellung, Handel und Inverkehrbringen, nicht gegen Besitz und Konsum
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292 · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Österreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – RIS Bundesrecht · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026
Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026
Erfasst durch die "HHC und Derivate"-Formulierung der Orden SND/380/2025.
Quelle: ES – Orden SND/380/2025 (BOE 22.04.2025) · Stand: 14.04.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nicht verkehrsfähig | 02.12.2025 | NpSG |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Nicht verkehrsfähig | 23.04.2025 | national |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.
8-OH-HHC ist nicht mehr verkehrsfähig — laborgeprüfte CBD-Produkte mit Δ9-THC unter 0,2 % sind es. Wir zeigen bei jedem Cannabinoid transparent den Rechtsstatus.