Ist 10-OH-THC legal? Rechtslage 2026
Hydroxylierter aktiver Metabolit von Δ9-THC. Entsteht endogen bei oraler THC-Aufnahme; synthetisch als eigener Wirkstoff vermarktet.
10-OH-THC ist in Deutschland seit dem 02.12.2025 verboten (NpSG). Besitz und Konsum sind straffrei.
Informationen zum rechtlichen Status: 10-OH-THC (10-Hydroxy-THC)
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) · seit 02.12.2025
10-OH-THC ist kein in den BtMG-Anlagen genanntes THC-Isomer (andere Summenformel) und auch kein Ester oder Ether von THC. Es fällt seit 02.12.2025 unter die Stoffgruppe Nr. 2.3 der NpSG-Anlage 1 (Hydroxygruppe an Ring A, 6. ÄndV, BGBl. 2025 I Nr. 292). Handel verboten; Besitz verboten, aber nicht strafbar.
Besitz: straffrei — der Paragraph richtet sich gegen Herstellung, Handel und Inverkehrbringen, nicht gegen Besitz und Konsum
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292, BtMG Anlage I (Tetrahydrocannabinole) · Stand: 28.10.2026
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- Frankreich: Rechtslage unklar
10-OH-THC ist in der französischen Betäubungsmittelliste nicht namentlich genannt und kein Tetrahydrocannabinol im Sinne des Eintrags "Tétrahydrocannabinols, leurs esters, éthers"; die Gruppendefinition vom 22.05.2024 nennt Substitutionen an Position 10 nicht. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – ANSM: Liste des stupéfiants, version consolidée 26/06/2026, FR – ANSM Décision 22/05/2024 (Benzo[c]chromen-Gruppe, H4-CBD; in Kraft 03.06.2024) · Stand: 28.10.2026
- Italien: Rechtslage unklar
10-OH-THC ist in den Tabellen des DPR 309/1990 nicht namentlich geführt und weder Ester noch Ether eines gelisteten Stoffes; Tabella I kennt keinen Gattungseintrag "Tetrahydrocannabinole", sondern nennt Δ8- und Δ9-THC einzeln. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – DPR 309/1990, Tabelle (normattiva, vigente) · Stand: 28.10.2026
- Niederlande: Rechtslage unklar
10-OH-THC ist in der Opiumwet nicht namentlich gelistet und kein Isomer, Ether oder Ester von THC (andere Summenformel). Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 28.10.2026
- Österreich: Nicht verkehrsfähig(seit 01.01.2012)
10-OH-THC ist ein hydroxyliertes THC und kein THC-Isomer, fällt also nicht unter die Suchtgiftverordnung. Es leitet sich von der in NPSV Anlage II Z 1 lit g erfassten Grundstruktur "Tetrahydro-6H-Benzo[c]Chromen-1-ol" ab (Alkohol-Substituent). Herstellung und Handel sind nach § 4 NPSG strafbar, der Besitz nicht.
Quelle: AT – NPSV Anlage II (i.d.F. BGBl. II 106/2024), Z 1 Benzo[c]chromen-Grundstrukturen, AT – NPSV (Gesetzesnummer 20007642), geltende Fassung · Stand: 28.10.2026
- Polen: Rechtslage unklar
10-OH-THC ist in den polnischen Stofflisten (Dz.U. 2024 poz. 1139 mit Änderungen 2025/598 und 2026/934) nicht namentlich genannt; die abschließende THC-Isomerenliste erfasst keine Hydroxy-Derivate. Das allgemeine Verbot von Ersatzstoffen (Art. 44b Ustawa) kann im Einzelfall greifen. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Wykaz substancji, tekst jednolity (Dz.U. 2024 poz. 1139), PL – Rozporządzenie MZ 07.07.2026 (Dz.U. 2026 poz. 934, in Kraft 28.07.2026) · Stand: 28.10.2026
- Schweiz: Nicht verkehrsfähig(seit 05.11.2024)
10-OH-THC ist kein THC-Isomer und fällt daher nicht unter den THC-Eintrag in Verzeichnis d. Es fällt unter die Gruppendefinition Nr. 303 "Cannabinoide" in Verzeichnis e der BetmVV-EDI (Hydroxy-Substitution, seit 05.11.2024). Ausgenommen ist nur die industrielle und wissenschaftliche Verwendung; der private Gebrauch ist nicht ausgenommen.
Quelle: CH – BetmVV-EDI (SR 812.121.11), Verzeichnisse d und e, CH – AS 2024 611 (Nr. 303 erweitert um Hydroxy-/Alkoxy-Substitution, in Kraft 05.11.2024) · Stand: 28.10.2026
- Spanien: Rechtslage unklar
10-OH-THC ist in Spanien nicht namentlich gelistet; der Eintrag "Tetrahidrocannabinoles" (RD 2829/1977, Lista I) erfasst Hydroxy-Derivate nicht eindeutig, und der RD kennt keine Ester-/Derivate-Klausel. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Real Decreto 2829/1977, Anexo 1 (konsolidiert) · Stand: 28.10.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; zuletzt geprüft: 28.10.2026.
10-OH-THC in 8 Ländern
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nicht verkehrsfähig | 02.12.2025 | NpSG |
| Österreich | Nicht verkehrsfähig | 01.01.2012 | national |
| Schweiz | Nicht verkehrsfähig | 05.11.2024 | national |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Primärquellen (Deutschland)
- NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol) — abgerufen 28.10.2026
- 6. ÄndV NpSG, BGBl 2025 I Nr. 292 — abgerufen 28.10.2026
- BtMG Anlage I (Tetrahydrocannabinole) — abgerufen 28.10.2026
Zuletzt verifiziert: 28.10.2026 · Keine Rechtsberatung.
Das ist stattdessen legal
10-OH-THC ist nicht mehr verkehrsfähig — CBD-Produkte mit Δ9-THC unter 0,2 % sind es. Wir zeigen bei jedem Cannabinoid transparent den Rechtsstatus.