Ist PHCP legal? Rechtslage 2026
Marketing-Bezeichnung, keine in der wissenschaftlichen Literatur etablierte Einzelsubstanz. "PHCP" wird von deutschen Händlern häufig als Rebrand von HHCP (Hexahydrocannabiphorol) verwendet. Eine distinkte "Phorol-PHC"-Variante ist nicht publiziert.
PHCP ist in Deutschland seit dem 27.06.2024 verboten (NpSG). Besitz und Konsum sind straffrei.
Informationen zum rechtlichen Status: PHCP (Handelsbezeichnung, vermutlich HHCP-Rebrand)
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) · seit 27.06.2024
PHCP ist eine Handelsbezeichnung, die in der Regel HHCP (Hexahydrocannabiphorol) bezeichnet. Der rechtliche Status entspricht daher dem von HHCP: seit 27.06.2024 über NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (5. ÄndV) als nicht verkehrsfähig eingestuft. Handel unzulässig; Besitz straffrei.
Besitz: straffrei — der Paragraph richtet sich gegen Herstellung, Handel und Inverkehrbringen, nicht gegen Besitz und Konsum
Quelle: NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol), 5. ÄndV NpSG, BGBl 2024 I Nr. 210 · Stand: 14.04.2026
Status in weiteren europäischen Ländern anzeigen (7)Status in weiteren europäischen Ländern ausblenden
- Frankreich: Rechtslage unklar
Rechtslage in Frankreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – Légifrance · Stand: 14.04.2026
- Italien: Rechtslage unklar
Rechtslage in Italien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – Gazzetta Ufficiale · Stand: 14.04.2026
- Niederlande: Rechtslage unklar
Rechtslage in Niederlande noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 14.04.2026
- Österreich: Rechtslage unklar
Rechtslage in Österreich noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – RIS Bundesrecht · Stand: 14.04.2026
- Polen: Rechtslage unklar
Rechtslage in Polen noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Ustawa o przeciwdziałaniu narkomanii (ISAP) · Stand: 14.04.2026
- Schweiz: Rechtslage unklar
Rechtslage in Schweiz noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – Fedlex BetmVV-EDI · Stand: 14.04.2026
- Spanien: Rechtslage unklar
Rechtslage in Spanien noch nicht primärquellenseitig verifiziert. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Boletín Oficial del Estado · Stand: 14.04.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; Cannabuben verifiziert die Quellen mindestens alle 90 Tage.
PHCP in 8 Ländern
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nicht verkehrsfähig | 27.06.2024 | NpSG |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Primärquellen (Deutschland)
- NpSG Anlage 1 Nr. 2.3 (6H-Dibenzo(b,d)pyran-1-ol) — abgerufen 14.04.2026
- 5. ÄndV NpSG, BGBl 2024 I Nr. 210 — abgerufen 14.04.2026
Zuletzt verifiziert: 14.04.2026 · Keine Rechtsberatung.
Das ist stattdessen legal
PHCP ist nicht mehr verkehrsfähig — laborgeprüfte CBD-Produkte mit Δ9-THC unter 0,2 % sind es. Wir zeigen bei jedem Cannabinoid transparent den Rechtsstatus.