Ist HHX legal? Rechtslage 2026
Marketing-Rebrand der Buchstaben: "HHX" bezeichnet in aller Regel dasselbe Molekül wie HHC (Hexahydrocannabinol). Verwendung analog zu "HXC" oder anderen Buchstabenvarianten.
HHX ist in Deutschland seit dem 23.05.2026 verboten (BtMG). Besitz und Konsum sind gesondert geregelt.
Informationen zum rechtlichen Status: HHX (Handelsbezeichnung für HHC)
Diese Übersicht dient ausschließlich der Information über die aktuelle Rechtslage. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine Produktempfehlung.
Rechtsgrundlage: BtMG (Betäubungsmittelgesetz) · seit 23.05.2026
HHX ist eine Handelsbezeichnung, die meist mit HHC identisch ist (gleiches Molekül, anderes Label). Der rechtliche Status entspricht daher dem von HHC: namentlich in Anlage II des BtMG, das NpSG ist nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 NpSG nicht anwendbar. Handel, Einfuhr und Besitz ohne Erlaubnis nach § 3 BtMG sind strafbar.
Besitz: strafbar — erfasst nach Betäubungsmittelgesetz
Quelle: BtMG Anlage II (verkehrsfähige BtM), Eintrag Hexahydrocannabinol (HHC), 27. BtMÄndV, BGBl 2026 I Nr. 150 (HHC in BtMG Anlage II, in Kraft 23.05.2026), NpSG § 1 Absatz 2 (Anwendungsbereich — BtM ausgenommen) · Stand: 28.10.2026
Status in weiteren europäischen Ländern anzeigen (7)Status in weiteren europäischen Ländern ausblenden
- Frankreich: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Frankreich ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: FR – ANSM: Liste des stupéfiants, version consolidée 26/06/2026 · Stand: 28.10.2026
- Italien: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Italien ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: IT – DPR 309/1990, Tabelle (normattiva, vigente) · Stand: 28.10.2026
- Niederlande: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Niederlande ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: NL – Opiumwet (geconsolideerde tekst) · Stand: 28.10.2026
- Österreich: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Österreich ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: AT – NPSV Anlage II (i.d.F. BGBl. II 106/2024), Z 1 Benzo[c]chromen-Grundstrukturen · Stand: 28.10.2026
- Polen: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Polen ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: PL – Wykaz substancji, tekst jednolity (Dz.U. 2024 poz. 1139) · Stand: 28.10.2026
- Schweiz: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Schweiz ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: CH – BetmVV-EDI (SR 812.121.11), Verzeichnisse d und e · Stand: 28.10.2026
- Spanien: Rechtslage unklar
In der geprüften Primärquelle für Spanien ist der Stoff weder namentlich genannt noch über eine eindeutig anwendbare Gruppendefinition erfasst; die Rechtslage ist damit nicht geklärt. Vorsichtsmaßnahme: wie nicht verkehrsfähig behandeln.
Quelle: ES – Real Decreto 2829/1977, Anexo 1 (konsolidiert) · Stand: 28.10.2026
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Die Rechtslage kann sich kurzfristig ändern. Stand der Recherche ist jeweils oben angegeben; zuletzt geprüft: 28.10.2026.
HHX in 8 Ländern
| Land | Status | Seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Nicht verkehrsfähig | 23.05.2026 | BtMG |
| Österreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Schweiz | Rechtslage unklar | — | — |
| Niederlande | Rechtslage unklar | — | — |
| Frankreich | Rechtslage unklar | — | — |
| Spanien | Rechtslage unklar | — | — |
| Italien | Rechtslage unklar | — | — |
| Polen | Rechtslage unklar | — | — |
Primärquellen (Deutschland)
- BtMG Anlage II (verkehrsfähige BtM), Eintrag Hexahydrocannabinol (HHC) — abgerufen 28.10.2026
- 27. BtMÄndV, BGBl 2026 I Nr. 150 (HHC in BtMG Anlage II, in Kraft 23.05.2026) — abgerufen 28.10.2026
- NpSG § 1 Absatz 2 (Anwendungsbereich — BtM ausgenommen) — abgerufen 28.10.2026
Zuletzt verifiziert: 28.10.2026 · Keine Rechtsberatung.
Das ist stattdessen legal
HHX ist nicht mehr verkehrsfähig — CBD-Produkte mit Δ9-THC unter 0,2 % sind es. Wir zeigen bei jedem Cannabinoid transparent den Rechtsstatus.