Wo kann ich Einzelheiten über Krankheiten finden, die mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden?
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Theo gilt als prominenter Kenner und Wegbereiter im Bereich CBD, dessen Expertise durch unzählige veröffentlichte Werke zu den Themen CBD und Cannabis untermauert wird. Als anerkannte Instanz in Deutschland beeinflusst er maßgeblich die Entwicklung und Dynamik dieser aufstrebenden Branche.
Cannabisarzneimittel können nach medizinischen Vorschriften seit mehreren Jahren verschrieben werden. Es ist von Bedeutung zu unterstreichen, dass der gesetzliche Zugang zu diesen Produkten bestimmte Anforderungen erfüllen muss und keineswegs als Freizeitbeschäftigung gedacht ist.
In diesem Zusammenhang stellen wir Ihnen eine ausführliche Darstellung der medizinischen Anwendung von Cannabis zur Verfügung und informieren Sie über die Wirkungsweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beratungsangebote.
Wenn Ihre Krankenkassen Ihnen die Kostenübernahme verweigern, werden wir Ihnen den Beantragungsprozess bei Ihrer Krankenkasse Schritt für Schritt erklären, die erforderlichen Anträge und Formulare zum Download bereitstellen und Ihnen Alternativen aufzeigen.
Cannabis wird als Heilmittel schon seit langem verwendet. Der therapeutische Nutzen der Cannabismedizin wurde inzwischen in zahlreichen Studien nachgewiesen, und die Kenntnis der Wechselwirkungen der vielen Inhaltsstoffe wächst kontinuierlich.
Zu den wichtigen Bestandteilen der Cannabispflanze gehören neben Terpenen und Cannabinoiden auch sekundäre Pflanzensubstanzen.
Der wesentliche Bestandteil von Medizinalcannabis sind die Cannabinoide. Ihre am weitesten verbreiteten Repräsentanten sind Cannabidiol (CBD) und Tetrahydrocannabinol (THC). Die Wirkungen der beiden Cannabinoide sind deutlich verschieden, und die Interaktion zwischen THC und CBD ist äußerst komplex.
Jeder Mensch hat ein Endocannabinoidsystem, das als Teil seines Lebens gilt. Cannabinoide können durch ihre eigenen Cannabinoid-Rezeptoren verschiedene physiologische Prozesse beeinflussen. Es gibt mehrere verschiedene Cannabinoid-Rezeptoren, von denen CB1- und CB2-Rezeptoren die am weitesten verbreiteten Rezeptortypen sind.
THC wirkt hauptsächlich auf CB1-Rezeptoren und hat eine berauschende und entspannende Wirkung. CBD wirkt vor allem über CB2-Rezeptoren, löst Angst aus und hemmt Entzündungen.
Ein Arzt oder eine Ärztin kann verschiedene Formen von Medizinalcannabis empfehlen:
Abhängig von der Art der Erkrankung, dem Gesundheitszustand und der gewünschten Wirkung können bestimmte medizinische Cannabisprodukte und Arzneimittel besser oder weniger geeignet sein. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, welche Art von Cannabis-Medizin für Sie am besten passt, und trägt dies auf Ihrem Rezept ein. In manchen Fällen, wie beispielsweise bei der Behandlung von ADHS oder Depressionen mit Cannabis, ist die Studienlage uneindeutig. Es kann daher sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen.
Allerdings müssen noch einige Bedingungen erfüllt sein, damit Cannabis tatsächlich verschrieben werden kann und die Krankenkasse die Kosten übernimmt:
Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ erlaubt Ärzten ab 2017 die Verschreibung von Cannabis auf Rezept. Trotz der Tatsache, dass Studien neue Anwendungsbereiche aufzeigen, verweigern Krankenkassen in mehr als 50% der Fälle Kostenübernahmeanträge.
Oftmals ist eine Kostenübernahme erforderlich, wenn es keine andere allgemein anerkannte medizinische Behandlung für die betreffende Erkrankung gibt oder wenn diese aufgrund von Nebenwirkungen oder individuellen Gründen nicht angemessen ist.
Sie haben noch andere Möglichkeiten, ein BtM-Rezept zu bekommen, wenn Sie keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse anstreben oder keinen Arzt oder Ärztin finden können, der/die Ihnen Cannabis verschreiben möchte. So haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Arzt für Cannabis oder eine Telegesundheitseinrichtung zu wenden.
Hier können Sie einen Antrag auf eine Cannabisbehandlung stellen. Ihre Anfrage senden wir kostenlos an unseren Telemedizinpartner. Es besteht hier eine wesentlich größere Wahrscheinlichkeit, dass Sie ein BtM-Rezept bekommen, aber in den meisten Fällen müssen Sie selbst die Ausgaben für die Behandlung und die verordneten Cannabisprodukte tragen.
Es gibt natürlich schon viele qualifizierte Ärzte in den deutschen Bundesländern, die sich sehr gut mit den Cannabinoiden und deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper auskennen.
Um Ihnen dabei zu helfen, einen geeigneten Arzt für Cannabis zu finden, stellen wir Ihnen eine nützliche Liste von Ärzten zur Verfügung, die medizinisches Cannabis verschreiben. Darüber hinaus hilft Ihnen diese Übersicht, einen Spezialisten in Ihrer unmittelbaren Umgebung für dieses Fachgebiet zu finden.
So können Sie sich darauf verlassen, dass Sie eine gründliche und kompetente Beratung erhalten.
Wollen Sie mehr darüber wissen, wie Sie Rezepte für medizinisches Cannabis einlösen können, sowie über die unterschiedlichen Zahlungs- und Liefermöglichkeiten? Erkundigen Sie sich jetzt und erhalten Sie von erfahrenen Cannabis-Apotheken eine zügige und unkomplizierte Abwicklung.
Wo kann ich Einzelheiten über Krankheiten finden, die mit Cannabis-Arzneimitteln behandelt werden?
Die Anzahl der Facharztgruppen, die das Recht haben, Cannabis zu verordnen, wird durch das Gesetz nicht eingeschränkt. Deshalb haben im Prinzip alle Ärzte die Möglichkeit, Cannabis zu verschreiben, sofern sie die Befugnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes haben. Allerdings sind Tierärzte und Zahnärzte von dieser Bewilligung ausgenommen.
Ärzte können ab dem 10. März 2017 Cannabis-haltige Arzneimittel oder medizinische Cannabisblüten an Patienten mit schweren Erkrankungen verschreiben. Jetzt haben Patienten mit einer GKV-Versicherung einen gesetzlichen Anspruch auf diese.
Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V sind die Voraussetzungen dafür:
Im Gesetzestext ist nicht angegeben, welche Erkrankungen als „schwerwiegend“ betrachtet werden können. Allerdings gelten in anderen Teilen des SGB V Krankheiten als schwerwiegend, wenn sie entweder lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität dauerhaft und erheblich beeinträchtigen (vgl. § 34 Abs. 1 und § 35 Abs. 2 SGB V).
So enthält das Gesetz in § 31 Abs. 6 SGB V keine präzise Begrenzung der Indikationen. Die folgende Tabelle enthält eine nicht vollständige Auflistung der Erkrankungen, für die eine Cannabisbehandlung in Frage kommt:
Erkrankung/Symptomatik | Fälle (n=8.872) | Prozentualer Anteil |
---|---|---|
Schmerz | 6.374 | ca. 72%
|
Spastik | 940 | ca. 11%
|
Anorexie/Wasting | 590 | ca. 7%
|
Anorexie/Wasting | 590 | ca. 7%
|
Übelkeit/Erbrechen | 341 | ca. 4%
|
Depression | 259 | ca. 3%
|
Migräne | 181 | ca. 2%
|
Darmkrankheit, entzündlich, nichtinfektiös | 113 | ca. 1%
|
ADHS | 111 | ca. 1%
|
Appetitmangel/Inappetenz | 111 | ca. 1% |
Epilepsie | 97 | ca. 1%
|
Ticstörung inkl. Tourette-Syndrom | 79 | < 1%
|
Restless-Legs-Syndrom | 78 | < 1%
|
Insomnie/Schlafstörung | 74 | < 1%
|
Medizinalcannabis in standardisierter Qualität kann verschrieben werden, sowie Cannabisarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon oder Dronabinol als Rezeptur oder als Fertigarzneimittel. Fertigarzneimittel, die diese Bestandteile enthalten, können auch ohne Genehmigung verschrieben werden.
CBD ist in Deutschland kostenlos erhältlich, aber es ist dennoch möglich, Patienten medizinisches CBD zu verordnen. Es wird empfohlen, dass Patienten bei ihrer Krankenkasse eine Erstattung der Ausgaben beantragen, insbesondere wenn sie höhere CBD-Dosen benötigen. Wenn Cannabisarzneimittel aufgrund von THC-bedingten Nebenwirkungen nicht angewendet werden können, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse immer dann erfolgversprechend, weil CBD-Präparate kaum THC enthalten.
In der Regel wird jedoch angenommen, dass Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel betrachtet wird, sondern lediglich der „üblichen“ Rezeptpflicht unterliegt. Es wird als Monosubstanz betrachtet, da es zu Lasten der GKV nicht verschreibungsfähig ist.
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in § 2 legt fest, wie viel Medizinal-Cannabis verschrieben werden kann. Jeder Patient darf von Ärzten innerhalb eines Monats höchstens
100 g getrocknete Blüten von Cannabis oder bis zu 1000 g Cannabisextrakt,
verschreiben auf der Grundlage des Delta-9-THC-Gehalts. Ausnahmen können in begründeten Fällen gemacht werden, die auf dem Rezept unter Buchstabe A aufgeführt sind, wenn die Behandlung fortgesetzt wird. Trotz der Festlegung einer Höchstmenge durch das Gesetz gibt es keine Regelungen zum Höchstgehalt des Wirkstoffs. Aus diesem Grund müssen Rezepte die Angabe der Menge sowie die Art des Cannabiss enthalten.
Ob die Verordnung von nicht in Deutschland zugelassenen Cannabisarzneimitteln auch in den gesetzlichen Anspruch eines Patienten auf Cannabisversorgung aufgenommen wird, ist derzeit unklar. Bislang hat das Bundessozialgericht beschlossen, dass die GKV nur in bestimmten Fällen die Einfuhr nicht zugelassener Medikamente übernimmt. In diesem Fall ist es daher ratsam, mit der entsprechenden Krankenkasse über den Antrag auf Genehmigung des Patienten zu sprechen.
Die Angaben auf dem BtM-Rezept sind gemäß § 9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wie bei allen anderen Betäubungsmitteln anzugeben. Es ist wichtig, dass die Informationen auf dem BtM-Rezept klar und vollständig sind, um Verwechslungen auszuschließen. Die KBV bietet eine Ausfüllhilfe
GOP | Punkte | Bewertung 2023 | Leistung | Hinweis |
---|---|---|---|---|
01626 | 143 | 16,43 Euro | Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von Cannabis | einmal je Erstverordnung; höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig |
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